Abgabe bei zeckentfremdeten Wohnraum

Wir fordern, zusammen mit den Jusos Grenzach-Wyhlen, eine Überprüfung des zweckentfremdeten Wohnraums in Grenzach-Wyhlen. Nach Erhebung der Zahlen, sofern diese ausschlaggebend sind, fordern wir die Einführung einer Abgabe auf zweckentfremdeten Wohnraum (die Einführung einer Satzung des Zweckentfremdungsverbotsgesetz – ZwEWG).

Wohnraum gilt als zweckentfremdet, wenn er ohne Genehmigung überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird, zum Zwecke einer dauernden Fremdenbeherbergung, insbesondere einer gewerblichen Zimmervermietung, länger als 6 Monate leer steht oder beseitigt wird (Abbruch).

Mit diesem Antrag soll sichergestellt werden, dass einerseits Wohnraum erhalten bleibt und andererseits zweckentfremdeter Wohnraum wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt wird. Also nutzen wir den bereits vorhanden Wohnraum, bevor wir erneut bauen.

Wohnraum ist in Grenzach-Wyhlen Mangelware. Diese Tatsache wird durch die Vermietung von Wohnraum an Touristen oder Geschäftsreisende noch verstärkt, weil dadurch dem Wohnungsmarkt Wohnraum entzogen und gleichzeitig das Hotelgewerbe benachteiligt wird.

In anderen Städten zeigt die Einführung einer solchen Satzung Erfolge, zum Beispiel in Konstanz. Hier wurde die Anzahl der Wohneinheiten, die dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt werden, kontinuierlich gestiegen.

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